Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der K. Storz Söhne AG, CH-8820 Wädenswil

Wädenswil, 01. Januar 2015

1. Geltungsbereich

Für sämtliche Lieferungen und Leistungen der K. Storz Söhne AG gelten unter Ausschluss der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.

2. Preise

Grundsätzlich finden die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise gemäß der K. Storz Söhne AG Anwendung.
Bei falschen Bestellungsangaben kann ein Unkostenbeitrag in Höhe des Aufwands der Abklärungen zusätzlich verrechnet werden.

3. Rechnung / Zahlungsbedingungen / Mahnungen

Die Zustellung der Rechnungen in PDF-Format kann per eMail erfolgen.

Die Rechnungsbeträge sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzüge zahlbar.

Bei Auftragserteilung kann eine Akonto-Rechnung zwischen 30% bis 60% der Auftragssumme ausgestellt werden.

Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des geschuldeten Betrages gemäss Rechnung seit Zustellung der Rechnung. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne Mahnung in Verzug.

Es wird eine Mahngebühr von CHF 15.00 pro Mahnung erhoben.

Weiter behält sich die K. Storz Söhne AG vor einen Verzugsschaden gemäss OR einzufordern.

Bei Zahlungsverzug ist die K. Storz Söhne AG berechtigt, eine Liefersperre auszusprechen oder Ware nur gegen Vorauszahlung zu liefern.

4. Versand, Gefahrenübergang, Erfüllungsort

Der Versand der Ware erfolgt per Post, DHL oder eine andere Transportfirma stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an die Post bzw. den Transportführer auf den Auftraggeber über. Bei Selbstabholung erfolgt der Gefahrübergang mit Entgegennahme der Ware durch den Auftraggeber oder seinen Bevollmächtigten. Erfüllungsort ist der Sitz der K. Storz Söhne AG.

5. Gewährleistung

Falschlieferungen, offensichtliche Mängel oder Mengenunterschiede hat der Auftraggeber innerhalb von drei Tagen nach Wareneingang schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel hat der Auftraggeber sofort nach Ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen. Es gilt Schweizer Recht. Der Auftraggeber hat einem Anspruch auf Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder ersatzweise Lieferung einer mangelfreien Ware, wenn der Mangel bei Gefahrübergang bereits vorhanden war. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die infolge normaler Abnutzung, mangelhafter Einbau- oder Montagearbeiten, fehlerhafter Inbetriebsetzung oder Bedienung, nachlässiger Behandlung oder Wartung, nicht sachgemäßer Beanspruchung oder aufgrund von Änderungen an der Ware entstanden ist. Bei ersatzweiser Lieferung einer mängelfreien Ware hat der Auftraggeber der mangelhaften Ware an die K. Storz Söhne AG zurückzugeben. Die Nacherfüllung löst keinen neuen Beginn der Gewährleistung aus. Wegen Mängeln darf der Auftraggeber nur dann vom Vertrag zurücktreten oder Minderung fordern, wenn die K. Storz Söhne AG ihrer Pflicht der Nacherfüllung nicht nachgekommen ist und eine vom Auftraggeber schriftlich gesetzte und angemessene Frist erfolglos abgelaufen ist. Mängelansprüche entfallen, wenn der Auftraggeber der K. Storz Söhne AG keine Gelegenheit und ausreichende Zeit gibt, sich von den Mängeln zu überzeugen und Nacherfüllung leisten. Der Ersatz von Mangelfolgenschäden bei leichter Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit es gesetzlich zugelassen ist.

6. Eigentumsvorbehalt

Die K. Storz Söhne AG behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zu deren vollständigen Bezahlung vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware bis dahin pfleglich zu behandeln.

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Auftraggeber anerkennt mit der Bestellung diese allg. Geschäftsbedingungen.

Diese unterliegen dem schweizerischen Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist CH-8820 Wädenswil.

Scroll to top